Verkaufs- und
Lieferbedingungen

1. Lieferzeit

Alle von uns in Angeboten, Bestätigungen etc. gemachten Angaben über Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen gegeben, sie sind nur als annähernd zu betrachten und gelten für uns in jeder Hinsicht als unverbindlich. Die Lieferfrist gilt mit dem Tage der Auftragsbestätigung und nach technischer Klärung aller, für die Herstellung notwendigen, Details. Sie wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch berechtigen etwaige Verspätungen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Anspruch auf Vergütung von Schadenersatz.

2. Mängelrügen

Lieferungen an Dritte müssen vor Weitergabe auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden. Beanstandungen gegen Gewicht, Stückzahl und Qualität der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach Eintreten der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Für nachweislich fehlerhaft gelieferte Ware, soweit sie sich noch im Zustand der Auslieferung befindet, leisten wir gegen Rücksendung nach unserer Wahl kostenfreien, vollwertigen Ersatz nach Maßgabe der ursprünglichen Bestellung oder Gutschrift in Höhe des berechneten Wertes. Alle weiteren Ansprüche wie Vergütung von Schäden, Vertragsstrafen, Frachten, Arbeitslöhnen sowie Kosten für Nacharbeit, die ohne unsere Einwilligung erfolgt sind, lehnen wir ab. Massivholzstufen sind nicht astfrei, leichter Verzug sowie Verkittungen sind nicht zu umgehen. Im Übrigen gilt die VOB, neueste Aussage.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungserhalt netto, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Lieferungsverpflichtung, den Käufer aber nicht von seiner Abnahmepflicht. Wird das Zahlungsziel überschritten, so werden für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Tage des Zahlungseinganges unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte die Kosten und Zinsen berechnet, welche die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Auftragsabwicklung erfolgt nach den Kreditrichtlinien der Kreditversicherungen. Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer ungünstiger, erhalten wir über ihn eine, nach unserer Entscheidung, ungenügende Auskunft oder erfolgt die Bezahlung fälliger Posten nicht bedingungsgemäß. So wird unsere Kaufpreisforderung auch im Falle einer Stundung sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, sofortige Stellung von Sicherheiten zu verlangen oder auch vom Vertrag zurückzutreten.

4. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an dem gelieferten Material, auch wenn dasselbe ganz oder teilweise verarbeitet wird, geht erst bei völliger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. In Verbindung oder
Vermischung und im Fall der üblichen Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gelten die hieraus entstehenden Forderungen bis zur Zahlung des Kaufpreises als an uns mit dringlicher Wirkung abgetreten. Dem Käufer ist jede Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer Ware oder eine Vergütung über die an uns abgetretene Forderung bis zum völligen Kontoausgleich untersagt. Über Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unserer Rechte ist uns sofort Mitteilung zu machen.

5. Versand

Die Waren reisen auf Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferung. Die Wahl des Versandweges und der Versandmittel erfolgt, sofern in der Bestellung keine ganz bestimmten Weisungen für den Versand gegeben sind, nach eigenem Ermessen, ohne Verantwortlichkeit für kostengünstigere Verfrachtung.

6. Vereinbarungen

Alle telefonischen und mündlichen Vereinbarungen, besonders alle Geschäfte, die unsere Angestellten oder Vertreter vermitteln, bedürfen schriftlicher Bestätigung.

7. Gültigkeit

Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Durch Erteilung eines Auftrages erkennt jeder Käufer unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen als für ihn rechtlich bindend an.

8. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Jever, ebenso Gerichtsstand für das Mahnverfahren. Im Übrigen ist für alle sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Wohnsitz des Käufers. Sofern dieser Vollkaufmann, juristische Person, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist oder sein Wohnsitz im Ausland bzw. zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlich Gerichtsstand Jever.

9. Salvatorische Klausel

Grundsätzlich werden nur solche Absprachen Bestandteil des Vertrages, die schriftlich getroffen sind. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsungültig sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nicht berührt, sondern durch eine dem Sinne unserer Verkaufs- und  Lieferungsbedingungen entsprechender Formulierung ergänzt.